Kinderzentrum Oldenburg

Zum Kinderzentrum Oldenburg gehört ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) und eine heilpädagogische Frühförderstelle.

Das SPZ ist eines von ca. 120 Sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland. Es ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, die in einem multidisziplinären Team entwicklungsauffällige, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit ihren Familien umfassend ambulant betreut.
Zur Zeit werden im Oldenburger SPZ jährlich ca. 3.500 Kinder behandelt. Diese werden teilweise einmalig vorgestellt, zum Teil über mehrere Jahre betreut. Das Einzugsgebiet umfasst die gesamte Weser-Ems Region.

Die Frühförderstelle führt die heilpädagogische Frühförderung als Hausfrühförderung oder in ambulanter Form im Kinderzentrum durch. Das Angebot richtet sich an Kinder bis zum Schuleintritt aus der Stadt Oldenburg und in Einzelfällen aus den umliegenden Gemeinden. Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Das Kinderzentrum Oldenburg ist eine Einrichtung des Diakonischen Werk Oldenburg Förderung und Therapie gGmbH.

Liebe Familien, liebe Besucherinnen und Besucher,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

Ihnen und auch unseren Mitarbeiter*innen in Zeiten von Corona ein hohes Maß an Sicherheit zu gewähren ist uns ein Anliegen. Daher können die Abläufe im SPZ aktuell nicht so erfolgen wie gewohnt.

Durch das nach Verlängerung vom 22.06.2022 bis zunächst 31.08.2022 in Niedersachsen geltende Infektionsschutzgesetz und die damit einhergehenden Coronaschutzmaßnahmen gelten weiterhin folgende Regelungen.

Externen Besucher*innen und Begleitpersonen, abgesehen von dem einen zugelassenen Elternteil/erziehungsberechtigter Person können wir den Zugang zum SPZ nur dann gestatten, wenn die Voraussetzungen für „2G+“ erfüllt sind.

D. h. also, dass sie dann entweder vollständig geimpft oder genesen sein müssen. Außerdem ist ein tagesaktueller Test einer zertifizierten Einrichtung oder der vergleichbare Nachweis des Arbeitgebers wie z. B. Schule, Wohneinrichtung, Jugendamt oder Sanitätshaus notwendig. Der entsprechende Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt und überprüft werden.

Die Gültigkeit für sogenannte Schnelltests beträgt 24 Stunden, für PCR-Tests 48 Stunden.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund

Ihr SPZ-Team

 

Oldenburg, 27.06.2022

Liebe Patientinnen und Eltern, liebe Familien,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe externe Therapeutinnen und Therapeuten,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanitätshäuser,

trotz der uns alle beschäftigenden Corona-Pandemie steht für uns Ihre Gesundheit sowie die unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an erster Stelle.

Wir versuchen daher, Ihnen trotz der besonderen und schnell verändernden Situation für Sie den Betrieb im SPZ weiterhin möglichst umfassend aufrechtzuerhalten. Dennoch kann dies in manchen Bereichen nur eingeschränkt erfolgen.

Durch die seit März 2020 allgegenwärtige Corona-Pandemie wird unser aller Alltag trotz zwischenzeitlicher Lockerungen erheblich beeinflusst. Wir möchten wir Sie dazu hier sowie unter untenstehendem Link: Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im SPZ über die aktuellen Maßnahmen im Umgang mit den empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln in unserem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) bzw. Kinderzentrum informieren.

Persönliche Termine im SPZ können nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Ihre Familie und die engen Bezugspersonen zeigen keine Zeichen einer möglichen Corona-Infektion. Das betrifft vor allem Husten, Fieber, eingeschränktes Allgemeinbefinden sowie Zeichen eines Magen-Darm-Infektes. Bei einem unkomplizierten Luftwegsinfekt wie einer leichten Erkältung ist ein Besuch grundsätzlich möglich. Im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte im Vorwege. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unter Umständen ein Termin hier nicht stattfinden kann, wenn unsere Mitarbeitenden Ihr Kind oder Sie für zu stark erkrankt halten.
  • Es bestand in den letzten 5 Tagen kein Kontakt zu Infizierten.
  • Zum Termin ins SPZ sind zunächst nur das Kind und ein(e) Elternteil/Erziehungsberechtigte(r) zugelassen.
  • Weitere Begleitpersonen müssen im Voraus angemeldet werden und unterliegen der „2G+“-Regel (tagesaktueller Antigen Test (24h) eines Testzentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung, alternativ PCR-Test (48h).
  • Bitte führen Sie im Eingangsbereich eine gründliche Händedesinfektion durch.
  • Bitte bringen Sie für sich und Ihr Kind ab 6 Jahren einen Mund-Nasen-Schutz mit.

Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen sowohl für Sie als Familien, aber auch für alle Mitarbeitenden eine starke Belastung darstellen und zu Sorgen und Verunsicherungen führen. Unsere gemeinsamen Ziele sollten weiterhin eine möglichst langsame Ausbreitung des Virus sein und zu verhindern, dass Sie sich in unserer Einrichtung anstecken.

Um die Corona-Pandemie gemeinsam meistern zu können und gleichzeitig weiterhin einen größtmöglichen Schutz für die Risikogruppen zu gewährleisten sind wir auf die Mitarbeit aller angewiesen. Dafür möchten wir Ihnen schon jetzt herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr SPZ-Team Oldenburg

Oldenburg, 27.06.2022

Auch wenn im Alltag in vielen Bereichen auf Betreiben der Politik eine spürbare Rückkehr zur Normalität wie „vor Corona“ gibt und wir alle uns wünschen, dass wir diese Normalität wieder hätten, ist die Corona-Pandemie doch noch nicht vorbei. Aktuell kann niemand zuverlässig absehen, was uns Herbst und Winter im Hinblick auf die Infektionslage bringen werden.

Weiterhin sind die Infektionszahlen hoch und wir benötigen unverändert die Geduld und Mitarbeit Aller, um unseren Alltag mit der nötigen Umsicht bewältigen zu können. Gerade im medizinisch-pflegerischen Bereich sowie im öffentlichen Nahverkehr unterliegen wir den Auflagen der niedersächsischen Hygieneverordnung. Diese ist am 22.06.2022 aufgrund des noch vorherrschenden Infektionsgeschehens durch die Landesregierung zunächst bis zum 31.08.2022 verlängert worden.

Die Ihnen und uns vorliegenden Informationen bzw. Empfehlungen unterliegen nach wie vor einem ständigen Fluss und damit einhergehend raschen Veränderungen. Wir bitten Sie daher, diese Seiten regelmäßig zu besuchen und verweisen für aktuelle Informationen auf die Internetseite des Robert-Koch-Instituts ( www.rki.de und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html sowie der zuständigen Gesundheitsämter.

Nach einer Phase reduzierter Terminvergaben zu Beginn der Pandemie, bieten wir Ihnen im SPZ schon seit langem wieder eine reguläre Zahl an Präsenzterminen anbieten. Gruppentermine, wie Psychomotorik-Angebote, können im Einzelfall noch von Einschränkungen betroffen sein. Bei Bedarf und nach Absprache bieten wir in Einzelfällen Telefontermine sowie Videokonsultation an. Gerade durch kurzfristige, oft coronabedingte, Terminabsagen und –verschiebungen sowie eine erhöhte Nachfrage nach Terminen kann es aktuell in der Terminvergabe zu verlängerten Wartezeiten kommen. Wir bitten Sie dabei um Verständnis und danke für Ihre Geduld.

Aufgrund der Umsetzung der geltenden Hygienevorschriften und den notwendigen organisatorischen Anpassungen wie Oberflächenreinigung/ - desinfektion und vermehrtem Lüften kann es dennoch zu Verzögerungen oder Unannehmlichkeiten kommen.

Sollten Sie aus persönlichen Gründen einen geplanten Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, so bitten wir Sie daher – sofern möglich – um rechtzeitige Absage, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.

Grundsätzlich benötigen wir von Ihrem Kind bei Kontakten weiterhin einen Überweisungsschein für das aktuelle Quartal sowie die Versichertenkarte. Diese können Sie uns auch gerne per Post zukommen lassen, sie erhalten diese umgehend wieder zurück. 

Jedes Kind/ jeder Patient darf nur von einem Elternteil/ Erziehungsberechtigten begleitet werden. Geschwister dürfen leider nicht mitkommen. Über eine Begleitung durch eine Übersetzerin/einen Übersetzer wird im Einzelfall entschieden. Neben der Begleitung des Kindes gilt für alle weiteren im Termin anwesenden Personen die „2G+“-Regel. Das bedeutet neben einem vollständigen Impfschutz einen tagesaktuellen Test aus eine Testzentrum. Bei einem Antigen-Schnelltest gilt dieser 24 Stunden, bei einem PCR-Test 48 Stunden.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten der Einrichtung um das Anlegen eines Mundschutzes – bei Kindern ab 6 Jahren, falls möglich. Unsere Wartezonen sind nur eingeschränkt nutzbar, um das Abstandsgebot einhalten zu können. Teilweise werden wir Sie daher bitten, mit Ihrem Kind auf dem Parkplatz/ im Fahrzeug zu warten.

Für alle Fragen oder Anliegen sind wir weiterhin telefonisch und per Mail für Sie erreichbar. Sollten wir nicht unmittelbar antworten können, so rufen wir Sie gerne zurück. Bitte teilen Sie uns dazu eine Telefonnummer sowie den Zeitraum mit, wann Sie erreichbar sind. Sollte es einmal länger bis zu einem Rückruf oder einer Rückmeldung dauern, so bitten wir dafür um Verständnis.

Uns ist bewusst, dass die Einschränkungen sowohl für Sie als Familien, aber auch für alle Mitarbeitenden eine starke Belastung darstellen und zu Sorgen und Verunsicherungen führen. Unsere gemeinsamen Ziele sollten weiterhin eine möglichst langsame Ausbreitung des Virus sein und wir bemühen uns um bestmöglichen Schutz für Sie als Familie, aber auch unserer Mitarbeiterinnen.

Um diese Krise gemeinsam möglichst gut meistern zu können und gleichzeitig weiterhin einen größtmöglichen Schutz für die Risikogruppen zu gewährleisten sind wir am die Mitarbeit aller angewiesen. Dafür möchten wir Ihnen schon jetzt herzlich danken.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Ihr SPZ-Team Oldenburg

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