Kinderzentrum Oldenburg

Zum Kinderzentrum Oldenburg gehört ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) und eine heilpädagogische Frühförderstelle.

Das SPZ ist eines von ca. 120 Sozialpädiatrischen Zentren in Deutschland. Es ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, die in einem multidisziplinären Team entwicklungsauffällige, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit ihren Familien umfassend ambulant betreut.
Zur Zeit werden im Oldenburger SPZ jährlich ca. 3.500 Kinder behandelt. Diese werden teilweise einmalig vorgestellt, zum Teil über mehrere Jahre betreut. Das Einzugsgebiet umfasst die gesamte Weser-Ems Region.

Die Frühförderstelle führt die heilpädagogische Frühförderung als Hausfrühförderung oder in ambulanter Form im Kinderzentrum durch. Das Angebot richtet sich an Kinder bis zum Schuleintritt aus der Stadt Oldenburg und in Einzelfällen aus den umliegenden Gemeinden. Frühförderung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

Das Kinderzentrum Oldenburg ist eine Einrichtung des Diakonischen Werk Oldenburg Förderung und Therapie gGmbH.

Liebe Familien, liebe Besucherinnen und Besucher,
sehr geehrte Damen und Herren,

Sie konnten verfolgen, wie aufgrund der sich abschwächenden Infektionslage während der letzten Wochen und Monate die Corona-Schutzmaßnahmen zunehmend reduziert bzw. beendet werden konnten. Auch die letzten bis zum 07. April 2023 geltenden Regelungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes § 28 b gelten nicht mehr.
Wir alle sind froh über die Rückkehr zu mehr Normalität wie vor der Corona-Pandemie.

Damit entfallen ab sofort auch die im Kinderzentrum geltenden Einschränkungen. Das Tragen von Masken ist nicht mehr vorgeschrieben. Zum Eigenschutz ist dies selbstverständlich weiterhin möglich, Masken sind mitzubringen. Sollten Sie oder Ihr Kind erkrankt sein, bitten wir Sie im Falle leichter Infektionen der Atemwege um das freiwillige Tragen einer Maske zum Schutz der Umgebung.
Bei stärkeren Erkrankungen bitten wir Sie darum, den Termin möglichst rechtzeitig abzusagen. Im Zweifel versuchen mit Ihnen telefonisch zu klären, ob der Termin wahrgenommen werden kann.
Das angemeldete Kind kann nun im Termin, falls gewünscht, wieder von beiden Elternteilen begleitet werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Geschwisterkinder nur nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden dürfen, davon ausgenommen sind Säuglinge.

Sollte von ihrer Seite der Wunsch bestehen, dass weitere Personen, wie Therapeutinnen oder Familienhelferinnen sie im Termin begleiten, ist dies häufig möglich, erfordert aber eine vorherige Absprache.

Sollte sich die Infektionslage ändern, werden wir entsprechende Maßnahmen umsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr SPZ-Team

 

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